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BFH, 22.03.1974 - III R 52/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Norm - Freibetrag - Ehegatte - Dauerhaftes Getrenntleben - Anspruch des Steuerpflichtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 22.03.1974 - III R 52/73
- BVerfG, 05.11.1974 - 1 BvR 390/74
Papierfundstellen
- BFHE 112, 285
- DB 1974, 2092
- BStBl II 1974, 533
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 17.07.1970 - VI 337/64
Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit des Splitting-Verfahrens für nicht dauernd …
Auszug aus BFH, 22.03.1974 - III R 52/73
Der VI. Senat des BFH hat sich im Urteil vom 17. Juli 1970 VI 337/64 (BFHE 99, 537, BStBl II 1970, 739) und neuerdings in der Entscheidung vom 15. Juni 1973 VI R 150/69 (BFHE 109, 363, BStBl II 1973, 640) ebenfalls mit der Frage der unterschiedlichen Besteuerung zusammen und getrennt lebender Ehegatten bei der Einkommensteuerveranlagung befaßt.Der erkennende Senat schließt sich auch ausdrücklich der im Urteil VI 337/64 vertretenen Auffassung an, daß keine Verpflichtung des Gesetzgebers besteht, Ehegatten auch dann noch steuerlich zu begünstigen, wenn sie die das Wesen der Ehe darstellende Lebensgemeinschaft freiwillig aufgegeben haben.
- BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BFH, 22.03.1974 - III R 52/73
Maßgebend für das Gericht ist vielmehr neben dem Wortlaut einer Vorschrift der Sinnzusammenhang, in den sie hineingestellt ist, so daß die Begründung durch den Gesetzgeber nur ergänzend herangezogen werden könnte (vgl. auch BVerfGE 1, 299 [312]). - BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68
Ehescheidungsakten
Auszug aus BFH, 22.03.1974 - III R 52/73
In der Entscheidung vom 15. Januar 1970 1 BvR 13/68 (BVerfGE 27, 344 [350, 351]) hat das BVerfG vielmehr ausgesprochen, daß der gemeinschaftsbezogene und der gemeinschaftsgebundene Bürger öffentliche Maßnahmen hinnehmen müsse, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit erfolgen, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen.
- BFH, 15.06.1973 - VI R 150/69
Zum Begriff des dauernden Getrenntlebens; Einzelveranlagung dauernd getrennt …
Auszug aus BFH, 22.03.1974 - III R 52/73
Der VI. Senat des BFH hat sich im Urteil vom 17. Juli 1970 VI 337/64 (BFHE 99, 537, BStBl II 1970, 739) und neuerdings in der Entscheidung vom 15. Juni 1973 VI R 150/69 (BFHE 109, 363, BStBl II 1973, 640) ebenfalls mit der Frage der unterschiedlichen Besteuerung zusammen und getrennt lebender Ehegatten bei der Einkommensteuerveranlagung befaßt. - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BFH, 22.03.1974 - III R 52/73
Es ist dem Kläger zwar zuzugeben, daß das BVerfG anerkannt hat, das Grundgesetz gewähre dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]). - BVerfG, 16.07.1969 - 1 BvL 19/63
Mikrozensus
Auszug aus BFH, 22.03.1974 - III R 52/73
Es ist dem Kläger zwar zuzugeben, daß das BVerfG anerkannt hat, das Grundgesetz gewähre dem einzelnen Bürger einen unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung, der der Einwirkung der öffentlichen Gewalt entzogen ist (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]). - BVerfG, 18.01.1974 - 1 BvR 2266/73
Auszug aus BFH, 22.03.1974 - III R 52/73
Diese Auffassung hat das BVerfG im Beschluß vom 18. Januar 1974 1 BvR 2266/73 zu der gleichliegenden Rechtslage des § 26 des EStG gebilligt, in dem es darauf hinweist, daß keine Benachteiligung gegenüber Ledigen bestehe und daß auch kein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre vorliege.